Ich finde für Sie die richtigen Worte: Go communicate - go translate! go translate! Fachübersetzungen präzise und zuverlässig Anja Lehmann Diplomübersetzerin für die englische, russische und tschechische Sprache öffentlich bestellt und allgemein beeidigt Ich freue mich, dass Sie meine Website besuchen und mehr über mich erfahren möchten. Gern informiere ich Sie hier über mein Leistungsangebot. Meinen Abschluss als Diplomübersetzerin mit den Sachfächern Bautechnik und Allgemeine Betriebswirtschaftslehre habe ich 1994 an der Universität Leipzig erworben. Nach einigen Jahren Festanstellung in der freien Wirtschaft, in denen ich zunächst praktische Erfahrungen sammeln konnte, bin ich seit 2002 freiberuflich tätig. Seit 1999 bin ich vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Dresden als Übersetzerin öffentlich bestellt und allgemein beeidigt. In dieser Eigenschaft darf ich so genannte bestätigte Übersetzungen zur Vorlage bei deutschen Behörden und Gerichten erstellen. Falls Sie bei einem Gericht oder einer Behörde eine solche Übersetzung einreichen müssen, sollten Sie sich erkundigen, ob die Übersetzung vom Original angefertigt sein muss. In diesem Fall empfiehlt sich ein Übersetzer oder eine Übersetzerin in Ihrer Nähe, da Sie ihm bzw. ihr das Originaldokument vorlegen müssen. Die Preise richten sich nach dem Schwierigkeitsgrad. Einfache Texte (Preisstufe 1) sind allgemeinsprachlich gehalten, leicht verständlich und enthalten keine Fachbegriffe. Mittelschwere Texte (Preisstufe 2) verlangen vom Übersetzer einige Fachkenntnisse. Schwere Texte (Preisstufe 3) erfordern die exakte Beherrschung des Fachgebiets. Berechnungsgrundlage sind so genannte Normzeilen des übersetzten Texts. Eine Normzeile umfasst 55 Anschläge, d. h. etwa 50 Zeichen. Eine Normseite besteht aus 30 Normzeilen. Gern erstelle ich Ihnen nach Einsicht in Ihren Text ein festes Angebot oder einen Kostenvoranschlag. Bei Kostenvoranschlägen können Abweichungen zum Rechnungsbetrag auftreten, da der Text der Übersetzung länger oder kürzer als der Ausgangstext ausfallen kann. Für bestätigte Übersetzungen zur Vorlage bei deutschen Gerichten und Behörden wird zusätzlich eine Bestätigungspauschale für den Mehraufwand durch Drucken und Verbinden sowie zur Deckung der Verwaltungsgebühr berechnet, die die Justiz für die allgemeine Beeidigung und deren regelmäßig zu beantragende Verlängerung erhebt. Alle Preisinformationen und die Zahlungsmöglichkeiten habe ich hier für Sie zusammengestellt. Ihre Privatsphäre ist Ihnen wichtig? Mir auch. Deshalb werden auf dieser Website nur Cookies gesetzt, die technisch notwendig sind. Tracking-Cookies zur Erstellung von Besucherstatistiken oder für Marketingzwecke verwende ich nicht. Weitere Einzelheiten finden Sie in meiner Datenschutzerklärung.