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Fachübersetzungen präzise und zuverlässig
Anja Lehmann
Diplomübersetzerin für die englische, russische und tschechische Sprache
öffentlich bestellt und allgemein beeidigt
Allgemeine Auftragsbedingungen
Die Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) können per Klick auf das nachstehende
Symbol als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Allgemeine Auftragsbedingungen
1. Geltungsbereich
(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Auftragnehmerin Anja Lehmann und ihren
Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar
vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Auftragnehmerin nur verbindlich,
wenn sie sie ausdrücklich anerkannt hat.
2. Umfang des Übersetzungsauftrags
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der
Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat die Auftragnehmerin rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der
Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen,
Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der
Auftraggeber der Auftragnehmerin rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug, so dass der
Übersetzer eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der
Auftraggeber der Auftragnehmerin bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des
Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).
(3) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von
Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin.
(4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine
Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er die Auftragnehmerin
frei.
4. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln
(1) Die Auftragnehmerin behält sich das Recht auf Nacherfüllung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur
Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung möglicherweise enthaltenen Mängel.
(2) Der Anspruch auf Nacherfüllung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend
gemacht werden.
(3) Beseitigt die Auftragnehmerin die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist
oder lehnt sie die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann
der Auftraggeber nach Anhörung der Auftragnehmerin auf deren Kosten die Mängel durch einen anderen
Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag
zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren
Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin Mängel aufweist.
5. Haftung
(1) Die Auftragnehmerin haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit
einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung
oder durch Viren verursacht worden sind. Die Auftragnehmerin trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen
Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von
Hauptpflichten.
(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen die Auftragnehmerin auf Ersatz eines nach Nr. 5 (1) Satz 4
verursachten Schadens wird auf 5.000 EUR begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung
eines höheren Schadenersatzanspruchs möglich.
(3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5 (1) und (2) gilt nicht für Schäden eines
Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Ansprüche des Auftraggebers gegen die Auftragnehmerin wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a
BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung. (Hinweis:
Diese Bestimmung ist nur anwendbar bei Verträgen mit Unternehmern, nicht jedoch auf Verträge mit
Verbrauchern)
(5) Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf die gesetzliche Verjährungsfrist
beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt.
6. Berufsgeheimnis
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im
Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
7. Mitwirkung Dritter
(1) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte
heranzuziehen.
(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat die Auftragnehmerin dafür zu sorgen, dass sich diese
zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6. verpflichten.
8. Vergütung
(1) Die Rechnungen der Auftragnehmerin sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und
ohne Abzug zahlbar.
(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Die Auftragnehmerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich
angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die
Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Die Auftragnehmerin kann bei
umfangreichen Übersetzungen einen angemessenen Vorschuss verlangen. Die Auftragnehmerin kann mit
dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe ihrer Arbeit von der vorherigen
Zahlung ihres vollen Honorars abhängig ist.
(4) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und
übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und
-entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.
9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Auftragnehmerin. Bis dahin hat
der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2) Die Auftragnehmerin behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.
10. Rücktrittsrecht
Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass die Auftragnehmerin die Anfertigung
von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise
bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass die Auftragnehmerin mit der Übersetzungsarbeit begonnen
und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.
11. Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist, soweit rechtlich zulässig, der Geschäftssitz der
Auftragnehmerin.
(3) Die Vertragssprache ist Deutsch.
12. Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem
wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
13. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart
worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
Sprachmittlung –
ältestes oder zweitältestes
Gewerbe der
Menschheitsgeschichte?